1. Vertragsschluss

Jeder Vertragsschluss bedarf der Schriftform. Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Wird der Auftragsbestätigung der MSS nicht binnen einer Woche vom Kunden widersprochen, gilt der Vertragsinhalt laut Auftragsbestätigung.

2. Preise

Die Preislisten von MSS sind freibleibend und unverbindlich. Allein verbindlich sind die Auftragsangebote und Auftragsbestätigungen von MSS. Die Mietpreise gelten, wenn nicht anders vereinbart, für die Dauer einer Veranstaltung.

3. Pflichten des Kunden

Dem Kunden ist bekannt, dass als Mietmaterial zu Ausstellungszwecken verwendete Elemente zum Einsatzkommen. Ein Anspruch auf Neumaterial besteht nicht. Mängelrügen am Mietmaterial sind unverzüglich nach Übergabe oder Übernahme durch den Kunden anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen. Reklamationen nach Messeende werden nicht anerkannt. Dem Kunden ist bekannt, dass die gemieteten Gegenstände nicht versichert sind. Dem Kunden wird empfohlen, für die Mietdauer eine Ausstellerversicherung abzuschließen und eine Bewachung der Mietsachen zu veranlassen. Bei Mietmaterial akzeptiert der Kunde geringfügige Abweichungen in Form und Farbe der Ausstattung und Ausführung. In besonderen Fällen kann der Vermieter gleichwertige, ähnliche oder wertvollere Ersatzstücke liefern. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Kunde weder Wandlung noch Minderung sondern nur Nachbesserung verlangen. MSS ist zur Ersatzlieferung berechtigt.
Ist MSS nicht in der Lage, in angemessener Frist Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten, kann der Kunde Minderung, nicht Wandlung, verlangen.

4. Warenrückgabe

Der Kunde verpflichtet sich, das Leihgut in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Sämtliche gemieteten Gegenstände sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig bereit zu stellen. Der Kunde ist verantwortlich für Mängel der Mietobjekte, die bei Rückgabe an MSS festzustellen sind und bei Abnahme nicht gerügt wurden.
Verschmutztes und verklebtes Leihmaterial wird zu Lasten des Kunden gereinigt. Fehlende oder beschädigte Teile werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Der Mieter haftet für die gemieteten Gegenstände bis zur Abholung durch MSS, längstens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung.

5. Eigentumsvorbehalt

Im Verkaufsfall bleibt die Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten Eigentum von MSS. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind MSS unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

6. Aufrechnungsverbot

Gegen die aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche kann der Kunde mit Gegenforderungen nicht aufrechnen.
Das Aufrechnungsverbot erstreckt sich auch auf behauptete Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit diese streitig sind.

7. Stornokosten

Bei Stornierung eines Auftrags bis 14 Tage vor Messebeginn kann MSS 25% des Kaufpreises fordern. Bei einer Kündigung mit einer Frist von weniger als 14 Tagen vor Messebeginn kann MSS wegen der individuellen Fertigung 75% des Kaufpreises fordern. Bei einer Kündigung des Mietvertrages durch den Kunden kann MSS bis acht Tagen vor Messebeginn 25% des Mietpreises fordern. Bei einer Frist von weniger als acht Tagen vor Messebeginn hat der Kunde den vollen Mietpreis zu entrichten. Gegenüber der Schadenersatzpauschale steht beiden Vertragsteilen der Nachweis offen, dass im Einzelfall der Schaden höher bzw. niedriger ist als die jeweils vereinbarte Pauschale.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei Auslieferung durch MSS im Verkaufs- wie im Vermietungsfall, ebenso wie bei Selbstabholung des Kunden, ist Erfüllungsort, wenn nicht anders vereinbart, 86420 Diedorf. Der Gerichtsstand ist Augsburg.